Hinweise zur Entsorgung von Verpackungen.
Bauschaum besteht aus einem Polyurethan-Gemisch und kann im ausgehärteten Zustand ganz normal im Hausmüll entsorgt werden.
Die leeren PU-Schaumdosen unterliegen hingegen besonderen gesetzlichen Vorgaben.
PU-Schaumdosen sind als Sonderabfall eingestuft und dürfen nicht in Restmüll, Gelber Tonne/Gelbem Sack, Weißblech- oder Baumischcontainer entsorgt werden.
Wir sind als Händler verpflichtet, restentleerte PU-Schaumdosen zurückzunehmen.
Die restentleerten PU-Schaumdosen können sie in der nächsten PROSOL-Niederlassung oder einer PDR-Sammelstelle sowie bei kommunalen Sammelstellen zurückgeben.
PDR Sammelstellen finden sie hier.